-
Verfahrensablauf:
Auskünfte über allgemeine Bodenrichtwerte können Sie aus der Bodenrichtwertkarte entnehmen. Klicken Sie dafür auf den nachfolgenden Link: Konkrete Wertangaben über einzelne Grundstücke können nur im Rahmen einer gutachterlichen Schätzung (siehe Grundstücksbewertung) erfolgen.
Schriftliche Bodenrichtwertbestätigungen können Sie gegen Gebühr erhalten. Diese werden auf formlosen Antrag hin für Sie ausgestellt. Die Gebühr ergibt sich aus dem Aufwand.
Die Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Epfendorf stellt ein umfangreiches Werk dar, in dem sämtliche Richtwertzonen und ihre Abgrenzungen dargestellt sind. Ebenso sind sämtliche Bodenrichtwerte angegeben.
Kontakt
Nadine Gugel-Bisinger
Gutachterausschuss Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf
Telefon: 07423 77-1315
Fax: 07423 77-2555
E-Mail: Nadine.Gugel-Bisinger(at)Oberndorf.de
Gebäude: Rathaus Oberndorf
Raum: 226
Stadt Oberndorf am Neckar
Klosterstraße 3
78727 Oberndorf a. N.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08:15 bis 11:45 Uhr