Amtliche Bekanntmachungen.

Appell an alle Hundebesitzer

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden ein, dass Hunde ihr „Geschäft“ auf Gehwegen, in Grünanlagen, bei und an der Harzwaldhütte oder sogar in privaten Gärten erledigen.

Wir verweisen auf § 14 der Polizeiordnung mit folgendem Wortlaut:
§ 14 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Des Weiteren verweisen wir auf die Leinenpflicht, welche in § 13, Absatz 1 und 3 der Polizeiverordnung steht:
§ 13 Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(3) Auf öffentlichen Flächen, Straßen und Gehwegen im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sowie auf dem gesamten Neckartalradweg sind Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Viele Personen, insbesondere Spaziergänger, fühlen sich von frei herumlaufenden Hunden bedroht. Aus diesem Grund appellieren wir an die Hundeführer, soviel Rücksicht zu zeigen, und die Hunde bei Begegnungen anzuleinen.

Frostschäden vermeiden

Die Gemeindeverwaltung bittet die Hausbesitzer, Verwalter und Bewohner in Epfendorf, Talhausen, Harthausen und Trichtigen ihre Wasserversorgungsanlagen winterfest zu machen.
Nicht frostsichere Gartenleitungen müssen abgestellt und entleert werden, damit keine Schäden an den Leitungsanlagen durch starke Frosteinwirkungen auftreten können. Viele Frostschäden lassen sich vermeiden, wenn die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig getroffen werden. Zu bedenken ist, dass alle Kosten die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Zählern und Leitungen entstehen vom Eigentümer selbst zu tragen sind.
Der Bauhof macht die öffentlichen Brunnen- und Gartenleitungen ab dem  29. Oktober 2021 nacheinander winterfest. Das heißt, nach diesem Termin ist eine Wasserentnahme auf den Friedhöfen nicht mehr möglich.

Feuerwerk während des Jahres nicht zugelassen!

Immer wieder ist festzustellen, dass anlässlich von privaten Feiern, Hochzeiten und Geburtstagen Feuerwerke abgebrannt werden. So auch innerhalb der letzten Wochen im Bereich Öschle/Im Pfannenstiel.
Wir weisen daher darauf hin, dass das Abrennen von pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerke, Knallkörper usw.) verboten ist. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit welches geahndet werden kann.
 
Wir möchten zu bedenken geben, dass sich an Feuerwerken nur wenige, direkt an der Feier beteiligten Gäste, erfreuen. Weitaus mehr Bürger/innen werden durch plötzlichen Lärm und Feuerschein stark beeinträchtigt. Kleine Kinder werden aus dem Schlaf gerissen und ängstigen sich. So manche Mitbürger/innen und die auf die Nachtruhe angewiesene Arbeitnehmer werden ebenfalls um den Schlaf gebracht. Nicht zu unterschätzen ist auch die Verletzungs- und Brandgefahr durch Feuerwerk. Hinzu kommt eine große Beeinträchtigung der nachtaktiven Wildtiere, wie beispielsweise geschützte Fledermausarten. Auch für Haustiere sind Feuerwerke äußerst schädlich, da sie sich den Geräuschfrequenzen nicht entziehen können.
Wir bitten um Beachtung!