Öffentliche Bekanntmachungen & Ausschreibungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung
 
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
„EWS Solarpark“ Gewann Hohe Egert, Gemarkung Trichtingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EWS Solarpark“ Gewann Hohe Egert, Gemarkung Trichtingen nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet wird wie im Übersichtsplan dargestellt begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches (Fläche: 40.470 m²) ist der Planzeichnung zum Bebauungsplan zu entnehmen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „EWS Solarpark“ Gewann Hohe Egert, Gemarkung Trichtingen und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht, den örtlichen Bauvorschriften, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB im Internet im Anschluss dieser Bekanntmachung, sowie im Rathaus, Adenauerstraße 14, 78736 Epfendorf während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 — 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Die Vorschriften des § 4 Abs. 4 GemO sind hierbei ebenfalls zu beachten.

Epfendorf, den 26.06.2026

Mark Prielipp
Bürgermeister

Bebauungsplan Planzeichnung Trichtingen.pdf

Bebauungsplan mit Satzung, Planungsrechtlichen Festsetzungen u. Örtlichen Bauvorschriften.pdf

Vorhaben- und Erschließungsplan (Modulbelegungsplan).pdf

Umweltbericht.pdf

Abwägungstabelle Stellungnahmen Frühz-Offenlage.pdf

Zusammenfassende Erklärung.docx

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