Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument für die städtebaulichen Entwicklung. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig. Dabei sind insbesondere die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung, aber auch anderer Rechtsgebiete zu beachten.
In Bebauungsplänen ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
Nachfolgend können Sie Einsicht in einige Bebauungspläne (zeichnerische und textliche Teile) der Gemeinde Epfendorf nehmen. Alle weiteren Bebauungspläne können im Rathaus eingesehen werden.
Hinweise:
Ältere Bebauungspläne, die nur in Papierform vorliegen und deshalb hier nicht veröffentlicht wurden, können Sie im Rathaus einsehen.
Das Flächennutzungsplanverfahren wird von der Stadt Oberndorf a. N. durchgeführt Flächennutzungsplan einsehen