Dienstleistung

Ausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen einen Personalausweis beantragen. Deutschen Staatsangehörigen ohne Wohnung in Deutschland kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.

Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und auf Ihren Wunsch Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
  • die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist immer eingeschaltet.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist jederzeit möglich.

Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis ungültig, wenn
  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • er verändert worden ist oder
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
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