Bodenrichtwerte

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe des  Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in einem 2-jährigen Turnus zu ermitteln.

Der gemeinsame  Gutachterausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Oberndorf a. N., der Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln hat in seiner Sitzung am 30.05.2017 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 beschlossen.


Bodenrichtwertauskünfte

Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte werden entsprechend dem Aufwand nach §4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberndorf a. N. vom 19.12.2006, in Kraft getreten am 01.01.2007, in Verbindung mit Ziffer 16.2 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung berechnet.Auskünfte erteilt Ihnen gerne:

Kontakt

Nadine Gugel-Bisinger
Gutachterausschuss Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf
Telefon: 07423 77-1315
Fax: 07423 77-2555
E-Mail: Nadine.Gugel-Bisinger(at)Oberndorf.de

Gebäude: Rathaus Oberndorf
Raum: 226
Stadt Oberndorf am Neckar
Klosterstraße 3
78727 Oberndorf a. N.

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