Mit der Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde geregelt. Die vorbereitende Bauleitplanung ("Flächennutzungsplanung") regelt Grundzüge für das gesamte Gemeindegebiet und ist für Planungsträger wie Versorgungsunternehmen etc. verbindlich, nicht aber für den Bürger.
Die Verbindliche Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Stadt festsetzen, was für eine geordnete städtebauliche Entwicklung angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich ("verbindliche Bauleitplanung", "Ortsrecht").
Heute stehen Regelungen zur Anordnung und Zuordnung der Nutzungen zueinander (Wohnen, Gewerbe etc.) in den Baugebieten, zum Immissionsschutz (Lärmschutz, Luftreinhaltung etc.) und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Vordergrund.
Alle Bebauungspläne sind für jedermann einsehbar. Wenden Sie sich hierzu bitte an den nachfolgenden Ansprechpartner:
Die Verbindliche Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Stadt festsetzen, was für eine geordnete städtebauliche Entwicklung angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich ("verbindliche Bauleitplanung", "Ortsrecht").
Heute stehen Regelungen zur Anordnung und Zuordnung der Nutzungen zueinander (Wohnen, Gewerbe etc.) in den Baugebieten, zum Immissionsschutz (Lärmschutz, Luftreinhaltung etc.) und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Vordergrund.
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