Fällige Gemeindeabgaben
Folgende Gemeindeabgaben werden im Februar
zur Zahlung fällig:
- 14.02.2019 Hundesteuer 2019
- 15.02.2019 1. Rate Grundsteuer 2019
- 15.02.2019 1. Rate Gewerbesteuer 2019
Den Abgabepflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen,
wird der Betrag im SEPA-Format unter Angabe der
• Mandatsreferenznummer (das bisherige Buchungszeichen) und
• unserer Gläubiger-Identifikationsnummer
eingezogen. Die Lastschriften werden zu den oben
genannten Fälligkeitstagen bewirkt. Die genauen Beträge entnehmen
Sie bitte den Ihnen zugesandten Bescheiden.
Die Abgabepflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,
werden gebeten, die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens
termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag
gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge
nach der Abgabenordnung zu erheben.
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